Förderoptionen
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Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialstiftung (JKS) der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam: Projektförderung
Frist: 15.03.21
Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialstiftung (JKS) der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam: Projektförderung
Frist: 15.03.21
Die Stiftung ist eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts und trägt den Namen "Stiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam zur Förderung der Jugend, des Sports, der Bildung und Kultur sowie des Wohlfahrts- und Sozialwesens im Gebiet der Landkreise Havelland, Oberhavel und Potsdam-Mittelmark sowie der Stadt Brandenburg an der Havel und der Landeshauptstadt Potsdam".
Anträge können jeweils bis zum 15. März für Vorhaben im 2. Halbjahr des laufenden Jahres und bis zum 15. September für Vorhaben im 1. Halbjahr des Folgejahres eingereicht werden.
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Fonds Transfabrik - deutsch-französischer Fonds für Darstellende Künste: anteilige Projektförderung
Frist: 17.03.2021
Fonds Transfabrik - deutsch-französischer Fonds für Darstellende Künste: anteilige Projektförderung
Frist: 17.03.2021
Transfabrik, der deutsch-französische Fonds für darstellende Künste, fördert als Koproduktionspartner anteilig neue künstlerische Projekte zwischen Frankreich und Deutschland; insbesondere in den Bereichen zeitgenössischer Tanz, zeitgenössisches Theater, zeitgenössischer Zirkus, Figuren-, Objekt- und Straßentheater.
Bewerbungskriterien:
Das Projekt muss eine Uraufführung betreffen, die nach April 2021 in Deutschland und/ oder Frankreich stattfinden wird und in dieser und/oder in der nächsten Spielzeit im jeweils anderen Land. Mindestens ein Partner in Deutschland und ein Partner in Frankreich müssen sich beteiligen. Der Fonds Transfabrik soll als Koproduzent mit einem Anteil i.H.v maximum 10.000 € und 25% der Gesamtkosten aufgestellt werden. -
BKM: Projektförderung deutsch-polnischer Kulturaustausch
Frist: 31.03.21
BKM: Projektförderung deutsch-polnischer Kulturaustausch
Frist: 31.03.21
Die Vorhaben müssen künstlerisch oder kulturell sein, eine gesamtstaatliche Relevanz haben und einen klaren Deutsch-Polnischen oder Polnischen Bezug aufweisen. Die Förderung beträgt maximal 20.000 Euro.
Anträge können zweimal jährlich eingereicht werden, zum 31.3, und 30.9..
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Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts
Frist: 15.04.21
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts
Frist: 15.04.21
Das Goethe-Institut will mit dem Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben.
Gefördert werden Koproduktionen von Künstler*innen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen.
Es gibt jährlich 2 Antragsfristen: 15.4. und 15.10..
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Nationales Performance Netz: Koproduktionen Tanz
Frist: 15.04.21 (2. Vergabe)
Nationales Performance Netz: Koproduktionen Tanz
Frist: 15.04.21 (2. Vergabe)
Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz setzt voraus, dass mindestens zwei Partner miteinander kooperieren und ein Koproduktionspartner aus einem deutschen Bundesland mit einem aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland kooperiert. Mindestens einer der Produzenten muss ein Veranstaltungsort, Produktionshaus, Festival o. ä. sein. Dritte und weitere Koproduzenten sind nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung.
Es gibt 2 Antragsfristen pro Jahr: 31.1. (1. Vergabe) unsd 15.4. (2. Vergabe)
Mehr Informationen: https://www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/koproduktionen-tanz/
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Creative Europe Desk Kultur: Europäische Kooperationsprojekte
Frist: voraussichtlich Winter 2020/Frühjahr 2021
Creative Europe Desk Kultur: Europäische Kooperationsprojekte
Frist: voraussichtlich Winter 2020/Frühjahr 2021
Kooperationsprojekte unterstützen die intensive grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus verschiedenen am Programm teilnahmeberechtigten Ländern. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung, die auch Projektkoordinator oder lead partner genannt wird, sowie weiteren Kultureinrichtungen, die als Partner oder co-organizers bezeichnet werden.
Es gibt zwei Projektkategorien:
- Kleine Kooperationsprojekte (Kategorie 1): mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern
- Große Kooperationsprojekte (Kategorie 2): mindestens 6 Kultureinrichtungen aus mindestens 6 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern
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Ostdeutsche Sparkassenstiftung: Projektförderung
Frist: 10.07.21
Ostdeutsche Sparkassenstiftung: Projektförderung
Frist: 10.07.21
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung ist eine Kulturstiftung. Sie fördert, unterstützt und begleitet künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst.Die Stiftung ist in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt tätig. Eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement sind maßgebliche Kriterien für die Projekt- und Förderentscheidungen.
Die Antragsunterlagen sind der örtlich zuständigen Sparkasse über das Online-System der Stiftung bis spätestens 10. Januar des Kalenderjahres für die betreffende Frühjahrssitzung des jeweiligen Landeskuratoriums der Ostdeutschen Sparkassenstiftung und bis spätestens 10. Juli des Kalenderjahres für die betreffende Herbstsitzung zuzuleiten.