Förderoptionen
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MWFK: Arbeitspaket-Stipendien
Frist: 30. April 2024
MWFK: Arbeitspaket-Stipendien
Frist: 30. April 2024
Das brandenburgische Kulturministerium schreibt Arbeitspaket-Stipendien aus. Insgesamt werden zehn Stipendien à 8.000 Euro vergeben. Künstlerinnen und Künstler der Genres
- Literatur
- Bildende Kunst
- Musik
- Darstellende Kunst
können sich ab sofort bewerben.
Antragsberechtigt sind nur Künstler*innen, die nachweislich ihren (ersten) Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
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Fonds Darstellende Künste: Wiederaufnahmeförderung
Frist: 18.03.2024
Fonds Darstellende Künste: Wiederaufnahmeförderung
Frist: 18.03.2024
Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.
Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung, #TakeHeart | Prozessförderung, Konzeptionsförderung, Global Village Projects.
Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.
Eine Online-Infoveranstaltung findet am 28. Februar um 15 Uhr statt.
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KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ)an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.
Im Kern sollen Programmteilnehmende durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten.
Laufzteit: 15.10.2022 - 30.04.2026
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Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Kulturbereich
Frist: 31.03.2024
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Kulturbereich
Frist: 31.03.2024
Die Förderschwerpunkte:
- vorbereitende Maßnahmen: wie u.a. Energieberatung, Erfassung der Energieinfrastruktur und des Energieverbrauchs, Bewertung von technologischen Abläufen und Lastprofilen, Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbrauchsreduzierung, Energierückgewinnung und zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie Qualifizierungsmaßnahmen von Personal.
- Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Gebäuden und deren Ausstattung wie beispielsweise die Installation von Strommessgeräten, von intelligenter Außen- und Innenbeleuchtung auf LED-Basis, die Erneuerung von Heizungs-Klima-Anlagen, den Aufbau von Anlagen zur lokalen Erzeugung erneuerbarer Energie, Optimierung der Dämmung von Dach, Fassaden und Fenstern.
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MWFK: Konzeptionsförderung, Einzelprojektförderung, Festivalförderung
Frist: 31.05.2024
MWFK: Konzeptionsförderung, Einzelprojektförderung, Festivalförderung
Frist: 31.05.2024
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg fördert mit einer Antragsfrist bis spätestens zum 31.05. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr jährlich in folgenden Kategorien:
Konzeptionsförderung – Projekte mit einem Durchführungszeitraum bis zu 3 Jahren
Einrichtungen der freien darstellenden Künste in freier Trägerschaft mit einer kontinuierlichen Arbeit in den darstellenden Künsten seit mindestens fünf Jahren können die anteilige Finanzierung der Ausgaben für Produktionen und Aufführungen bis maximal 190.000,00 € innerhalb eines Jahres beantragen. (Punkt 3.1.1 Fördergrundsätze 2024)
Einzelprojektförderung – Projekte mit einem Durchführungszeitraum innerhalb eines Haushaltsjahres
Einrichtungen der freien darstellenden Künste in freier Trägerschaft können die anteilige Finanzierung der Ausgaben für eine oder mehrere Produktionen, Koproduktionen und Aufführungen bis maximal 90.000,00 € innerhalb eines Jahres beantragen.Vor- und Nachbereitungsphasen können Teil des Antrags sein. (Punkt 3.1.2 Fördergrundsätze 2024)
Festivalförderung
Auch für Festivals sowie für die Komplementärfinanzierung von Sonderprojekten von Einrichtungen der freien darstellenden Künste, die der Finanzierung aus Programmen des Bundes unterliegen, stellt das MWFK jährlich Mittel zur Verfügung. (Punkt 3.2 Fördergrundsätze 2024)
MWFK-Fördergrundsätze zur Förderung der freien darstellenden Künste im Land Brandenburg
Darüber hinaus können jährlich bis zum bis zum 30.09. für das Folgejahr Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung sowie Mittel für Maßnahmen zur strukturellen und technischen Instandhaltung/Optimierung beantragt werden.
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Fonds DaKu: Produktionsförderung
Frist: 04.03.2024 / 02.05.2024
Fonds DaKu: Produktionsförderung
Frist: 04.03.2024 / 02.05.2024
Antragssumme: 10.000 € - 50.000 €
Programmlaufzeit: bis 31.07.2025
Was wird gefördert?
künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließenWer kann beantragen?
langjährig (mind. 2 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland -
Assistej - Wege ins Theater
Frist: 30.04.2024
Assistej - Wege ins Theater
Frist: 30.04.2024
Die ASSITEJ Deutschland ist mit dem Förderprojekt Wege ins Theater einer der 27 Programmpartner von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“.
Wege ins Theater fördert in vier verschiedenen Formaten Theaterprojekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3-18 Jahren, die in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen. Das sind zum Beispiel Kinder und Jugendliche, deren Eltern keine bezahlte Arbeit haben oder die mit wenig Geld auskommen müssen. Kinder und Jugendliche mit Behinderung und/oder Fluchterfahrung gehören explizit zur Zielgruppe. Die Projekte sollen vor allem auf Kinder und Jugendliche in Risikolagen ausgerichtet sein, es dürfen aber auch andere Kinder mitmachen.Zur Antragsstellung
Die Wege ins Theater-Fristen sind aktuell stark von der Mittelverfügbarkeit abhängig.
Geplante weitere Fristen für 2024 (unter Vorbehalt!):31.01.2024 (frühester Projektbeginn 01.04.2024)
30.04.2024 (frühester Projektbeginn 01.07.2024)
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Fonds DaKu: Netzwerkförderung
Frist: 15.04.2024
Fonds DaKu: Netzwerkförderung
Frist: 15.04.2024
Antragssumme: 15.000 € - 50.000 €
Programmlaufzeit: bis 31.08.2025
Was wird gefördert?
bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens größere Diskussions- oder Informationsveranstaltung zu fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten, nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und GastspieleWer kann beantragen?
langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind, nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und GbRs -
Kulturstiftung des Bundes: Transkontinentale Partnerschaften
Frist: laufend
Kulturstiftung des Bundes: Transkontinentale Partnerschaften
Frist: laufend
Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm Transkontinentale Partnerschaften (AT) langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden sollen.
Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:
2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen
2025: Durchführung von Rechercheprojekten
2026-2030: „Fellows-at large“-Programm für ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte
2026-2030: „Transkontinentale Projekte“ für zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften
Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.
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Kulturstiftung des Bundes: Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag
Frist: laufend
Kulturstiftung des Bundes: Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag
Frist: laufend
Mit dem Programm „Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag (AT)“ unterstützt die Kulturstiftung des Bundes Bürgerinnen und Bürger, die als „Neue Auftraggeber" zeitgenössische Tanz- und Performanceprojekte mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern initiieren und zur Aufführung bringen wollen. Für alle Auftragsprozesse und den dabei entstehenden rund fünfzehn künstlerischen Produktionen stellt die Kulturstiftung des Bundes in den Jahren 2023 bis 2028 Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro bereit.
Förderzeitraum: 2023–2028
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Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds: Projektförderung
Frist: diverse
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds: Projektförderung
Frist: diverse
Gefördert werden Projekte, die deutsch-tschechische Themen aufgreifen und die Kultur beider Länder präsentieren. Der Zukunftsfonds unterstützt Vorhaben der Bildenden Kunst, Theater, Musik, Tanz, Literarische Veranstaltungen, Dokumentarfilme.
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Europa fördert Kultur: diverse Förderprogramme
Frist: diverse
Europa fördert Kultur: diverse Förderprogramme
Frist: diverse
Eine Sammlun von EU-Programmen, die Kultur fördern!
Insgesamt werden 13 EU-Programme vorgestellt, die Fördermöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor bieten. Auf jeder Programmseite gibt es eine Einführung zum jeweiligen Programm.